Allgemeine Vertragserklärungen von Bewerber, Fahrer (Bewerber, Fahrer = Teilnehmer)
Die Teilnehmer haften für alle Verpflichtungen aus dem Nennungsvertrag als Gesamtschuldner.
Die Teilnehmer versichern, dass
– die in dieser Nennung gemachten Angaben richtig und vollständig sind,
– sie uneingeschränkt den Anforderungen der Veranstaltung (=ungezeitetes und gezeitetes Training, Qualifikationstraining, Warm-up, Übungs- und Besichtigungsfahrten, Rennen, Wertungsläufe, Wertungsprüfungen zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten oder kürzesten Fahrzeiten) gewachsen sind,
– das Fahrzeug in allen Punkten den einschlägigen technischen Bestimmungen entspricht,
– das Fahrzeug in allen Teilen jederzeit durch die Technischen Kommissare untersucht werden kann und
– sie das Fahrzeug nur in technisch und optisch einwandfreiem Zustand bei der jeweiligen Veranstaltung einsetzen werden.
– sie von dem Internationalen Sportgesetz (ISG) der FIA (Fédération Internationale de l’Automobile) mit Anhängen, dem CIK-Reglement, den Rechts- und Disziplinarbestimmungen der FIA, dem Anti-Doping-Regelwerk der Internationalen und Nationalen Anti-Doping Agentur (WADA/NADA-Code), den einschlägigen DMSB-Reglements, den Allgemeinen Meisterschaftsbestimmungen und den besonderen Serien-Bestimmungen, der Rechts- und Verfahrensordnung des DMSB (RuVO), den DMSB-Umweltrichtlinien und den sonstigen FIA-, CIK und DMSB-Bestimmungen sowie der DMSB-Rahmenausschreibung für Clubsport-Wettbewerbe inkl. Technischer Bestimmungen und dem Kart Clubsport Reglement Kenntnis genommen haben und sie diese als für sich verbindlich anerkennen und sie befolgen werden.
Insbesondere erkennen Sie als verbindlich an, dass
– sie Tatsachen in der Person oder dem Verhalten eines Teammitgliedes (Bewerber, Fahrer, Mechaniker, Helfer usw.), die das Vertragsverhältnis mit dem Veranstalter berühren oder einen Schadensersatzanspruch begründen, für und gegen sich gelten lassen müssen,
– der DMSB, seine Gerichtsbarkeit, die Sportkommissare und die Veranstalter – jeweils im Rahmen ihrer Zuständigkeit – berechtigt sind, neben anderen Maßnahmen auch Strafen bei Verstößen gegen die sportlichen Regeln, sportgesetzlichen Bestimmungen und vertraglichen Pflichten – wie im ISG, der RuVO, den Reglements, Ausschreibungen und sonstigen Bestimmungen vorgesehen – festzusetzen – unbeschadet des Rechts, den im ISG, der RuVO und den Reglements geregelten Verbandsrechtsweg zu beschreiten,
– sie keine Substanzen oder Methoden anwenden dürfen, wie sie in der Verbotsliste des World-Anti-Doping-Code der WADA und in den Anti-Doping Bestimmungen der FIA definiert sind.
– sie sich verpflichten, die Werbevorschriften und insbesondere die Anbringungsvorschriften des ADAC betreffend der Seriensponsoren genauestens zu beachten.
Erklärungen der Teilnehmer zum Ausschluss der Haftung
Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen verursachten Schäden.
Sie erklären den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar gegenüber
-den eigenen Teilnehmern (anderslautende Vereinbarungen zwischen den Teilnehmern gehen vor!) und Helfern,
–den jeweils anderen Teilnehmern, den Eigentümern und Haltern aller an der Veranstaltung teilnehmenden Fahrzeuge (soweit die Veranstaltung auf einer permanenten oder temporär geschlossenen Strecke stattfindet) und deren Helfern,
–der FIA, der CIK, dem DMSB, den Mitgliedsorganisationen des DMSB, der DMSW GmbH, deren Präsidenten, Organen, Geschäftsführern und Generalsekretären,Mitarbeitern und Mitgliedern,
–dem ADAC e. V., den ADAC Tochtergesellschaften, den ADAC Regionalclubs, den ADAC Ortsclubs und den mit dem ADAC e. V. verbundenen Unternehmen, deren Präsidenten, Organen, Geschäftsführern, Generalsekretären,
–dem Promotor/Serienorganisator, und Sponsoren der Serie
–dem Veranstalter, den Sportwarten, den Rennstreckeneigentümern, Rennstreckenbetreiber, den Rechtsträgern der Behörden, Renndiensten, Herstellern und allen anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen,
-den Straßenbaulastträgern und
–den Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, den gesetzlichen Vertretern, den haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern aller zuvor genannten Personen und Stellen sowie derenMitgliedern.
Der Haftungsverzicht gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen sowie nicht für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch den enthafteten Personenkreis. Bei Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung von wesentlichen Vertragspflichten beruhen ist die Haftung für Vermögens- und Sachschäden der Höhe nach auf den typischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere also für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher und außervertraglicher Haftung und für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt. Mit Abgabe der Nennung nehmen die Teilnehmer davon Kenntnis, dass Versicherungsschutz im Rahmen der Kraftverkehrsversicherungen (Kfz-Haftpflicht, Kasko- und Insassen-Unfall-Versicherung) für Schäden, die im Rahmen einer Veranstaltung, die auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten gerichtet ist, nicht gewährt wird. Sie verpflichten sich, auch den Halter und den Eigentümer des eingesetzten Fahrzeugs davon zu unterrichten. Entbindung von der Schweigepflicht Im Falle einer im Laufe der Veranstaltung eintretenden oder festgestellten Verletzung bzw. im Falle von gesundheitlichen Schäden, die die automobilsportliche Tauglichkeit auf Dauer oder vorübergehend in Frage stellen können, entbindet der/die Unterzeichnende alle behandelnden Ärzte – im Hinblick auf das sich daraus nicht nur für ihn/sie selbst sondern auch für Dritte ergebende Sicherheitsrisiko – von der ärztlichen Schweigepflicht untereinander sowie gegenüber dem Renn-/Fahrtleiter, Sportkommissar, Schiedsrichter, Leitender Rennarzt, DMSB-Verbandsarzt, Koordination Automobilsport (DMSB) und dem Versicherungs-Schadensbüro. Der ADAC e.V. nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz teil. Nennformular Kart-Clubsport 2021 – Seite 2/4 Nennformular Kart-Clubsport 2021 – Seite 3/4
Freistellungserklärung bei Film-/ Foto-Produktionen und Datenschutzhinweise
Mit der Einsendung des Bildmaterials erklärt der Teilnehmer sein Einverständnis zur uneingeschränkten honorarfreien Verwendung, Verwertung oder Veröffentlichung durch den ADAC. Darüber hinaus erklären die Teilnehmer ihr Einverständnis zur Durchführung von Foto- und Filmarbeiten während der Veranstaltung sowie zur Einräumung der unentgeltlichen Sende-, öffentlichen Wiedergabe-, Aufzeichnungs-, Vervielfältigungs- und Bearbeitungsrechte hinsichtlich der von ihrer Person, etwaigen Begleitpersonen oder der von ihren Fahrzeugen gefertigten Film- oder Fotoaufnahmen. Die Rechteeinräumung umfasst neben der Nutzung für die Berichterstattung über das Rennen, die Teilnehmer und die Ergebnisse in Print-, Radio-, TV- und Onlinemedien, wie insbesondere ADAC-Internetauftritt und Facebook, auch die Nutzung der Aufnahmen zu Zwecken der Eigenwerbung oder der Veranstaltungsbewerbung.
Ich willige ferner ein, dass der ADAC meine in den Antragsformularen erhobenen Daten für folgende Zwecke verwendet:
Veröffentlichung von Teilnehmer- und Ergebnislisten (auch im Internet), Übermittlung an den Veranstalter des Rennens und DMSB (Deutscher Motor Sport Bund e.V.), Eigenwerbung oder Veranstaltungsbewerbung, Übermittlung an den ADAC1 und Serienpartner.
Zusätzlich bin ich damit einverstanden auch per eMail über weitere Veranstaltungen der Rennserien des ADAC e.V. informiert zu werden.
Hinweis:
Falls die Einwilligung nicht erteilt wird, ist eine Teilnahme an diesem Rennen (Vorgaben zur Veranstaltung) nicht möglich.
Die Einwilligung können Sie jederzeit für die Zukunft unter sportleiter@kscrottal.de widerrufen. Wenn der Teilnehmer/in noch minderjährig oder nicht voll geschäftsfähig ist, versichert der Sorgeberechtigte, dass er das alleinige Sorgerecht hat oder berechtigt ist, diese Erklärung auch im Namen etwaiger weiterer Sorgeberechtigter verbindlich abzugeben. Bei der Unterzeichnung durch Sorgeberechtigte ist die Angabe des vollständigen Namens und Anschrift erforderlich.
1) ADAC steht für den sog. ADAC Verbund (ADAC e.V., ADAC SE, ADAC Stiftung, ADAC Versicherung AG, ADAC Autovermietung GmbH, ADAC Autoversicherung AG, ADAC Finanzdienste GmbH, ADAC Medien und Reise GmbH, ADAC Regionalclubs mit deren jeweiligen Tochtergesellschaften).