Reglement

Reglement

Die Klasse IAME Mini Swift soll den Nachwuchsfahrern ab 8 Jahren einen kostengünstigen Einstieg in die Kartrundstrecke ermöglichen. Ausgeschrieben wird die Serie erstmalig 2021 nach dem sportlichen Reglement des SAKC.

1. Allgemeine Bestimmungen / Grundlagen / Präambel

(siehe Art.1 Kart-Clubsport-Reglement)
Die Klasse wird nach den folgenden Bestimmungen durchgeführt, denen sich alle Fahrer durch ihre Einschreibung unterwerfen:

  • Kart-Clubsport-Reglement
  • Beschlüsse und Bestimmungen des ADAC
  • Reglement des SAKC und eventuell zu erlassende Zusatzbestimmungen / Änderungen / Ergänzungen
    des SAKC
  • Reglement der Klasse IAME Mini Swift
  • Ausschreibungen und Ausführungsbestimmungen der Veranstalter der einzelnen Wertungsläufe

Falls durch das vorliegende Reglement nichts anderes geregelt wird, gelten die Bestimmungen des SAKC- Reglements sowie anschließend des Kart-Clubsport-Reglements. Wenn durch das Kart-Clubsport-Reglement keine Regelungen getroffen sind, sollten die Bestimmungen und Regelungen des DMSB bzw. der CIK/FIA herangezogen werden.

2. Veranstaltung / Veranstalter

(siehe Art.2 Kart-Clubsport-Reglement)

2.1. Serienausschreiber

Serienausschreiber ist der KSC-Rottal e.V. im ADAC Manfred Brandl
Kerneigenstrasse 4b
84384 Wittibreut
Tel.: + 49 (0) 8574 / 912772
info@kscrottal.de

2.2. Veranstaltungen / Wertungsläufe

(siehe Art.2.2. SAKC-Reglement)

3. Teilnehmer

(siehe Art.3 Kart-Clubsport-Reglement)

4. Nennungen / Nenngeld / Nennungsschluss

(siehe Art.4 Kart-Clubsport-Reglement)

4.4 Einschreibung / Einschreibegebühr

Die Einschreibung erfolgt online über die Internetseite des Serienausschreibers www.minikart.de. Die Nennung muss bis zum 01.04.2023 erfolgen. Der Serienausschreiber behält sich vor, auch verspätet eingehende Einschreibungen noch anzunehmen. Eine Wertung für die Klasse erfolgt nur für eingeschriebene Fahrer, deren Einschreibegebühr bezahlt ist.

Die Einschreibegebühr beträgt 100,- €.

Die Einschreibegebühr ist unter Angabe des Zahlungsgrundes „IAME Mini Swift + Fahrername“ auf das nachfolgende Konto zu überweisen:
Kontoinhaber: KSC-Rottal e.V. im ADAC
Bankverbindung: Raiffeisenbank Pocking
IBAN: DE 59 7406 7000 0000 4106 08
BIC: GENODEF1POC

Eine Bearbeitung der Einschreibung erfolgt nur, wenn die Einschreibegebühr bezahlt ist.

Alle eingeschriebenen Fahrer erhalten permanente Startnummern, die für alle SAKC- Veranstaltungen gültig sind. Die Startnummernvergabe erfolgt durch den Serienausschreiber.

4.5. Anmeldung / Nennung zu den Wertungsläufen

(siehe Art.4.5. SAKC-Reglement)

4.6. Permanenttickets

(siehe Art.4.6. SAKC-Reglement)

5. Klasseneinteilung

(siehe Art.5 Kart-Clubsport-Reglement)

Die Klasse IAME Mini Swift gehört zur Altersgruppe Einsteiger kleines Chassis. Das Fahreralter beträgt 8 – 13 Jahre. Es gilt die Jahrgangsregelung, d.h. Geburtstag im betreffenden Kalenderjahr 01.01.-31.12.

6. Technische Bestimmungen / Persönliche Schutzausrüstung

(siehe Art.6 Kart-Clubsport-Reglement)

6.1. Technische Bestimmungen / Kartklassen und Zugelassenes Material

(siehe Art.6.1. SAKC-Reglement)

Zusätzlich zum Art.6 des Kart-Clubsport-Reglements gelten die Bestimmungen des CIK-Reglements für die Klasse Mini (mit Ausnahme des Motors und seiner Anbauteile).

Die Motoren für diese Klasse werden von der Firma PRESPO in Bezug auf

  • Technik
  • Leistung (Niveau auf der Leistung des IAME Waterswift)
  • Leistungsgleichheit

im Vorfeld überprüft, verplombt und zur Rennstrecke transportiert.

Während der Veranstaltung werden die Motoren den Teilnehmern vom Veranstalter zugelost. Das Losglück entscheidet.

Motorenmiete: die Miete für die Motoreneinheit beträgt 190.-Euro inkl MwSt. je Wochenende. Darin enthalten ist außerdem 1 Liter Motorenöl (Wlad-ÖL), welches für die Rennen auch zwingend eingesetzt werden muss.

Für das Rennwochenende bekommt jeder Teilnehmer 1 Motor zugelost. Der Zeitpunkt der Verlosung ist dem für die jeweilige Veranstaltung gültigen Zeitplan zu entnehmen. Sollte der Teilnehmer einen unverschuldeten Motorschaden (z.B. durch Unfall) haben, kann der Teilnehmer 1x pro Veranstaltung auf einen Reservemotor zurückgreifen.

Jegliche eigenmächtige Veränderung am Motor oder den Anbauteilen durch den Teilnehmer oder durch Dritte ist verboten und führt zum direkten Wertungsausschluss der gesamten Veranstaltung. Alles was nicht detailliert erlaubt ist, ist verboten. Beschädigte oder verlorene Plomben und Siegel, welche nicht nachweislich durch einen Unfall oder Einwirkung eines Dritten beschädigt oder entwendet wurden, führen ebenfalls zum direkten Wertungsausschluss der gesamten Veranstaltung.

Der Teilnehmer bzw. seine Erziehungsberechtigten sind für mutwillig herbeigeführte Schäden voll haftbar (z.B. kein Öl im Benzin oder Schäden die durch Unfälle, auch ohne Schuld) entstanden sind und muss für die Regulierung dieses Schadens aufkommen. Motorschäden durch Verschleiß oder Verschleißteile, gehören nicht zu mutwilligen Schäden. Die Rückgabe des Motors muss bis spätestens 1 Stunde nach dem letzten Rennen erfolgen. Der Motor samt Zubehör muss in sauberem Zustand zurückgegeben werden.

a) Mindestgewicht
Das Mindestgewicht beträgt 110 kg.

b) Chassis
Es sind nur kleine Chassis zugelassen.

h) Sicherheitssitz
Mit folgender Abweichung: nur Sitze mit geschlossenem Rückenteil sind zulässig.

j) Kraftstoff
Es ist ausschließlich Einheitskraftstoff der Marke Aral Ultimate vorgeschrieben. Dieser Kraftstoff ist an allen öffentlichen Aral-Tankstellen im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zu beziehen. Als Mischöl ist zwingend das im Zuge der Verlosung des Motors ausgegebene Öl zu verwenden. Mischungsverhältnis: 1:25 (4%)

k) Reifen
Es sind folgende Reifen vorgeschrieben:

Slick: VEGA M1
Regen: VEGA WM1

7. Dokumenten- und Technische Abnahme

(siehe Art.7 Kart-Clubsport-Reglement)

7.1. Dokumentenabnahme

(siehe Art.7.1. SAKC-Reglement)

7.2. Technische Abnahme

(siehe Art.7.2. SAKC-Reglement)

8. Durchführung der Veranstaltung

(siehe Art.8 Kart-Clubsport-Reglement)

8.7 Renndistanz

(siehe Art.8.7. SAKC-Reglement)

8.8. Vorstart / Startaufstellung

(siehe Art.8.8. SAKC-Reglement)

8.15 Beendigung des Rennens, Parc Fermé, Nachkontrolle

(siehe Art.8.15. SAKC-Reglement)

9. Wertung

(siehe Art.9 Kart-Clubsport-Reglement)

9.1. Tageswertung bei der Veranstaltung

(siehe Art.9.1. SAKC-Reglement)

9.2. Gesamtwertung – Jahreswertung

(siehe Art.9.2. SAKC-Reglement)

10. Wertungsstrafen

(siehe Art.10 Kart-Clubsport-Reglement)

11. Rechtswegausschluss und Haftungsbeschränkung

(siehe Art.11 Kart-Clubsport-Reglement)

12. Versicherungen

(siehe Art.12 Kart-Clubsport-Reglement)

13. Haftungsausschluss

(siehe Art.13 Kart-Clubsport-Reglement)

14. Freistellung von Ansprüchen des Fahrzeugeigentümers

(siehe Art.14 Kart-Clubsport-Reglement)

15. Änderungen der Ausschreibung, Absage der Veranstaltung

(siehe Art.15 Kart-Clubsport-Reglement)

16. Preise / Siegerehrung

16.1. Siegerehrung

(siehe Art.16.1. SAKC-Reglement)

Die Preise werden von der Firma PRESPO GmbH & Co. KG zur Verfügung gestellt.

17. Sachrichter / Sportwarte / Schiedsgericht / Strafen

(siehe Art.17 Kart-Clubsport-Reglement und SAKC-Reglement)

18. Einsprüche

(siehe Art.18 Kart-Clubsport-Reglement)

19. Besondere Bestimmungen

(siehe Art.19 Kart-Clubsport-Reglement 2013)

19.4. Werbung

(siehe Art.19.4. SAKC-Reglement)

19.5. Fahrerlager bei den Veranstaltungen

(siehe Art.19.5. SAKC-Reglement)

19.7. Teilnehmerverpflichtung

(siehe Art.19.7. SAKC-Reglement)

 

vom ADAC Südbayern am 17.01.2023 unter Reg.Nr. 01 – 008/23 registriert.